AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der spo-comm GmbH

§ 1 Allgemeines
(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der
Geltung zustimmen.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der
Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der
übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.

§ 2 Widerrufsrecht
(1) Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an info@spo-comm.de genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
spo-comm GmbH
Beethovenstrasse 22
D-91207 Lauf a. d. Pegnitz
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.

§ 3 Angebote
(1) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen.
(3) Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

§ 4 Lieferung und Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ab unserem Geschäftsitz D- 91207 Lauf a. d. Pegnitz.
(2) Bruttopreise inklusive, Nettopreise exklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung oder Leistung zustande.
(4) Der Käufer ist an seinen Vertragsantrag 4 Wochen gebunden.
(5) Kann die Ware nicht zugestellt werden, muss der Kunde die Kosten für eine 2. Anfahrt zusätzlich übernehmen.
(6) Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen.
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind
* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

§ 5 Gewährleistung
(1) Wir gewähren auf jegliche Hardware die vom Hersteller vorgegebene Garantie, mindestens jedoch 6 Monate. Ausgenommen ist die Garantie auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, auf Bildröhren und auf durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen sowie auf unsachgemäße Behandlung.
(2) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung gemäß unseren AGB beschränkt.
(3) Mängelanzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Gleiches gilt für das Verlangen zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
(5) In Einzelfällen wurde durch die Firma spo-comm GmbH die Ware getestet und ist grundsätzlich funktionsfähig.
(6) Grundsätzlich gewährt die Firma spo-comm GmbH eine Anschaltgarantie von 7 Arbeitstagen auf Hardware.
(7) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
(8) Bei Annahme der Ware muss zwingend die Verpackung und der Inhalt geprüft werden.
(9) Der Käufer muss Mängel sofort, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, der Firma spo-comm GmbH schriftlich oder persönlich mitteilen, es gilt im Falle des Schriftweges, das Datum des Poststempels.
(10) Anderenfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(11) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
(12) Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Ware zurückzuführen ist.
(13) Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
(14) Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(15) Schlägt die wiederholte Nachbesserung bzw. Nachlieferung fehl, steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
(16) Sofern wir aus Gefälligkeit dennoch eine Nachlieferung oder Nachbesserung anbieten oder vornehmen, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(17) Bei neuer Software übernehmen wir keine Garantie für deren Funktion und / oder Inhalt, weiterhin ist sie, sofern sie geöffnet wurde vom Umtausch ausgeschlossen.
(18) Kosten für Rücksendungen defekter Ware sind stets vom Kunden zu tragen. Unfreie Rücksendungen werden von der Firma spo-comm GmbH nicht angenommen.

§ 6 Haftung
(1) Für Schäden jeglicher Art an Rechtsgütern des Kunden und in den Fällen des Leistungsverzugs oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Eine Haftung für Datenverlust bei Reparaturen von Datenträgern übernehmen wir nicht. Der Kunde hat selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.

§ 7 Verzug
(1) Kommen wir mit unseren Leistungspflichten in Verzug, so beträgt die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 4 Wochen. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Ein angegebener Liefertermin ist freibleibend, ein Fixtermin muss als solcher bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(5) In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(6) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(7) Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 8 Schutz und Urheberrechte
(1) Der Käufer verpflichtet sich mit bei uns gekauften Waren keine Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten zu begehen.
(2) Hat der Käufer das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
(3) Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten.
(4) Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware.
(5) Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
(6) Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 Gerichtsstand
(1) Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. in entsprechenden Fällen das Recht der EG.

§ 11 Rechtliche Gültigkeit
(1) Im Einklang mit den Bestimmungen des BGB ist, falls eine einzelne Klausel oder Satz, mit den geltenden Gesetzen nicht übereinstimmt der gesamte AGB-Text bzw. die entsprechende Klausel weiterhin gültig.§ Gewährleistung
(1) Wir gewähren auf jegliche Hardware die vom Hersteller vorgegebene Garantie, mindestens jedoch 6 Monate. Ausgenommen ist die Garantie auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, auf Bildröhren und auf durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen sowie auf unsachgemäße Behandlung.
(2) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung gemäß unseren AGB beschränkt.
(3) Mängelanzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Gleiches gilt für das Verlangen zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
(5) In Einzelfällen wurde durch die Firma spo-comm GmbH die Ware getestet und ist grundsätzlich funktionsfähig.
(6) Grundsätzlich gewährt die Firma spo-comm GmbH eine Anschaltgarantie von 7 Arbeitstagen auf Hardware.
(7) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
(8) Bei Annahme der Ware muss zwingend die Verpackung und der Inhalt geprüft werden.
(9) Der Käufer muss Mängel sofort, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, der Firma spo-comm GmbH schriftlich oder persönlich mitteilen, es gilt im Falle des Schriftweges, das Datum des Poststempels.
(10) Anderenfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(11) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
(12) Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Ware zurückzuführen ist.
(13) Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
(14) Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(15) Schlägt die wiederholte Nachbesserung bzw. Nachlieferung fehl, steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
(16) Sofern wir aus Gefälligkeit dennoch eine Nachlieferung oder Nachbesserung anbieten oder vornehmen, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(17) Bei neuer Software übernehmen wir keine Garantie für deren Funktion und / oder Inhalt, weiterhin ist sie, sofern sie geöffnet wurde vom Umtausch ausgeschlossen.

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